Mit Beginn des Monats Oktober 2004 wird die EU-Regelung zum Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU voll angewendet. Hunde, Katzen und Frettchen müssen bei Grenzübertritt nun grundsätzlich mit einem Microchip oder – übergangsweise bis zum Jahr 2011 – mit einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein, über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügen und den neuen, blauen EU-Heimtierausweis mitführen. Dieser muss natürlich die geforderten Angaben enthalten, und darf deswegen von uns grundsätzlich nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen ausgestellt werden. Für Großbritannien, Irland, Malta und Schweden gelten für eine Übergangszeit von 5 Jahren zusätzliche Anforderungen, die Sie am besten auf den jeweiligen Homepages der entsprechenden Botschaften erfahren können. Übergangsregelung Die bisherigen internationalen Impfpässe können unter folgenden Voraussetzungen weiterverwendet werden: Der Pass muß den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises bzüglich der Angaben zum Tier, dessen Kennzeichnung mit Chip oder Tätowierung und den Angaben zum Besitzer entsprechen. Er muss vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt worden sein, und die letzte Tollwutschutzimpfung muss noch gültig sein, darf also nicht länger als 12 Monate her sein. Bestenfalls kann der internationale Impfpass also bis zum 30.9.2005 gelten, wenn das Tier am 30.9.2004 gegen Tollwut geimpft worden ist. Wiedereinreise aus nicht EU-Ländern Die für Reisen zwischen EU-Ländern festgelegten Regeln gelten ebenfalls für Nachbarländer, deren Tollwutstatus dem der EU entspricht. Zu diesen Ländern gehören: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen (Sonderregeln wie Schweden), San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Reisen Heimtiere aus einem anderen Drittland nach einem Kurzaufenthalt (z.B. Urlaub) wieder nach Deutschland ein, gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Bei Einreise aus einem Land mit in Bezug auf Tollwut zufrieden stellender Tiergesundheitslage genügt ebenfalls ein gültiger EU-Heimtierpass (d.h. mit gültiger Tollwutimpfung). Zur Zeit zählen zu diesen Ländern: Ascension, Antigua, Barbuda, Niederländische Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda, Kanada, Kroatien, Fidschi, Falklandinseln, Franz.-Polynesien, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Mayotte, Montserrat, Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, St. Helena, St. Kitts und Nevis, Saint Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Singapur, USA, Vanuatu, Wallis und Futuna (Stand: Juni 2004 – bitte informieren Sie sich im Falle einer Reise mit Ihrem Tier in diese Länder vorher beim zuständigen Veterinäramt) 2. Bei Einreisen aus einem anderen Drittland muss das Tier rechtzeitig vor der geplanten Reise in Deutschland gegen Tollwut geimpft und der Antikörperspiegel von einem zugelassenen Labor bestimmt werden. Die Anforderungen für eine problemlose Wiedereinreise sind erfüllt, wenn das positive Titerergebnis (mind. 0,5 IE/ml Blut) ebenso wie die Impfung und Kennzeichnung im EU-Heimtierausweis dokumentiert sind, und dieser mitgeführt wird. Die Antikörperbestimmung muss bei Tieren, bei denen die Tollwutimpfung innerhalb der von den Impfstoffherstellern vorgegebenen Zeitabständen aufgefrischt worden ist, nicht wiederholt werden. Für die Einreise in nicht EU Länder gelten jeweils die in den einzelnen Ländern geltenden Vorschrifen.
2022-01-03